| Übersicht über die
anzuwendenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Inhaltsverzeichnis |
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A) Vorbemerkung |
Grundsätze
Lieber Reisekunde,
bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre
Aufmerksamkeit. Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer
Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in
Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu
einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig
verwendeten Begriffen: |
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Veranstalter |
einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens -
zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als
Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug
in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner
werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein
Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann
- eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein. |
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Vermittler |
einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die
Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter
der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in
der Regel Vermittler der Reise. |
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Leistungsträger |
ist
derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung
erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc. |
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Reisevertragsrecht |
ist
das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der
Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt
das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der
Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht
anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile
etc. veranstaltergleich angeboten werden. |
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Anbieter |
von
nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden Einzelleistungen
sind jene Vertragspartner, die Angebote, insbesondere für
- Beförderungsverträge im
Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr,
- Beherbergungsverträge (§§
535 ff, 701 ff. BGB) in Hotels, Ferienwohnungen und -zimmern
u.ä.,
- Ausflüge,
- Mietangebote für
Fahrzeuge,
- Versicherungsleistungen,
etc.
unterbreiten. |
In Abhängigkeit davon, welche
Art der vorgenannten Leistungen Sie über diese Website
auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart
geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des
entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses
beteiligten Partners Vertragsgrundlage.
Dies können auch mehrere AGB sein, so zum Beispiel im Falle
der Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website
unsere Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem
Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw.
Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw.
Anbieters.
Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten
Leistungen sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.
Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw.
Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang
verfügbar gemacht. |
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B) Nutzungsverhältnis
zur Nutzung dieser Website |
Bitte beachten Sie auch die
Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine
Grundsätze der Nutzung der Website und die
Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den
nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie
C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir
Vermittler der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst
Veranstalter der Reise sind |
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C)
Vermittlungsbedingungen |
| 1.
Geltungsbereich Diese
Vermittlungsbedingungen gelten für unsere
Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die
Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend
seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie
andere Leistungen buchen. Des weiteren stehen allgemeine
Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.
2. Vermittlung von Reisen und
sonstigen Leistungen für Dritte
- Wir treten als Vermittler
zwischen dem Veranstalter von (Pauschal-) Reisen sowie
sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer
dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an
der Erbringung der Leistung beteiligt. Anderes gilt nur,
wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt
oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in
Teil D) geregelten Reisebedingungen.
- Die von uns im Internet
dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches
Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters
bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem
Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein
verbindliches Vertragsangebot ab. Das Vertragsverhältnis
kommt zustande, wenn dem Kunden eine Annahmeerklärung
zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen
(d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag
erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.
Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise
oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer
zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden
erklärt.
- Wir übernehmen keinerlei
Haftung für die Durchführung der auf der Website
präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und
geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der
auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote.
Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/
Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.
3. Serviceentgelt
Der Kunde beauftragt uns
im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im
Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter
zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür
Serviceentgelte erhoben. Die Höhe der Serviceentgelte
entnehmen Sie bitte der Übersicht der Serviceentgelte. In
einzelnen Fällen sind die Serviceentgelte auch in den
Buchungsmasken gesondert ausgewiesen.
Übersicht der Serviceentgelte
Es gelten folgende
Serviceentgelte:
Bahn |
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Fahrplanauskünfte |
je Reiseziel |
EUR 3,00 |
Ausstellung von Fahrausweisen (DB-Ticket)
inkl. Platzreservierung |
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bis zu einen
Fahrkartenkauf von 50,- €
ab einen Fahrkartenkauf von 51,- €
Fahrausweisrücknahme
Gruppenfahrscheine |
je Fahrausweis
je Fahrausweis
je Fahrausweis
je Gruppenfahrschein |
EUR 5,00
EUR 10,00
EUR 10,00
EUR 20,00 |
Fähren |
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Fahrplanauskunft
Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets
Umbuchung/Stornierung von Fährtickets |
je Reiseziel
je Vorgang
je Vorgang |
EUR 5,00
EUR 20,00
EUR 20,00 |
Flug
Vertriebs- und Servicepauschale innerdeutsch/europäisch |
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bis zu einen
Flugpreis von 150,- € (brutto)
ab einen Flugpreis von 151,- € (brutto)
Vertriebs- und Servicepauschale interkontinental
Zuschlag Papierflugschein
Rücknahme/Umbuchung von Flugscheinen
Bestellung von Low-Cost-Flügen |
je Ticket
je Ticket
je Ticket
je Ticket
je Ticket
je Ticket |
EUR 25,00
EUR 45,00
EUR 65,00
EUR 10,00
EUR 15,00
EUR 20,00 |
Hotels und Mietwagen |
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Hotel- und
Mietwagenbuchung manuell
Hotel- und Mietwagenbuchung manuell |
je Vorgang
je Vorgang |
EUR 10,00
EUR 10,00 |
Visa |
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| Visa-Besorgung
(+ Visagebühren, inkl. Porto) |
je Vorgang |
EUR 25,00 |
Sonstige Entgelte |
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Ausarbeitung
individueller Reiseangebote*
Anmeldung Sitzplätze + Sondergepäck |
je Reiseziel
je Vorgang |
EUR 25,00
EUR 10,00 |
*Verrechnung erfolgt bei Buchung der Reise
Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern oder
Veranstaltern veröffentlichten Vorschriften und Entgelte.
Bei Bezahlung der Servicepauschale per Kreditkarte erheben wir
1% Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum Disagio. Alle
Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer von 19%.
Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung hier kein
Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den
Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte.
Das Serviceentgelt ist
zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu
zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von
Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste
aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein
Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell
etwas anderes vereinbart.
4. Einbeziehung von AGB der
Veranstalter und Leistungserbringer
Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem
Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort
vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese
Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt
und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen,
Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung
und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt
sein. Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des
genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen
Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch
Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten.
Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise
verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der
Kunde nicht berufen.
5. Pflichten des Kunden
Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber
unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu
geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede
Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine
zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt
bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.
6. Versicherungen
Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des
Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere
einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall
oder Krankheit,
Reisegepäckversicherung,
Auslandskrankenversicherung
hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der
Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen
obliegt ausschließlich dem Kunden.
7. Zahlung des Preises
- Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung
stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies
im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw.
Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns
zustehender Serviceentgelte.
- Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des
jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Soweit wir Zahlungen
für Veranstalter einer Pauschalreise entgegennehmen, so dürfen
wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des
Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen
auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung
fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters
erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis
zu 20% des Reisepreises.
- Wir behalten uns das Recht vor, etwaige Entgelte, die uns
oder dem Veranstalter bzw. Anbieter in Bezug auf eine Buchung
mit Kreditkarte oder per Banklastschrift entstehen, zusätzlich
zu berechnen. Der Kunde wird über entsprechende Entgelte
benachrichtigt. Wir behalten uns vor, etwaige
Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei
Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.
8. Haftung
- Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die
Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die
Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird.
Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des
Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der
Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden.
Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht
gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer
Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.
- Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht
sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren
Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in
Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.
- Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von
fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich
gesetzliche Haftungsgründe.
- Im Übrigen haften wir bei Schäden, die nicht Körperschäden
sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften
und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten
ist die Haftung von uns auf vertragstypische und vorhersehbare
Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der
gebuchten Leistung begrenzt.
- Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden
Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im
Zusammenhang mit der Versendung.
Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen
beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese
stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf
der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt
verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer
Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit
uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei
Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein
mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen
solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beschränkt.
- Ansprüche des Kunden aus dem mit dem Veranstalter bzw.
Anbieter und dem Kunden geschlossenen Vertrag sind vom Kunden
- unter Wahrung der dafür vorgesehenen Fristen - allein beim
Veranstalter bzw. Anbieter in der dafür vorgesehenen Form
geltend zu machen.
9. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Geschäftsbesorgung/ Vermittlung durch uns hat der Kunde
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der vermittelten Leistung gegenüber uns geltend zu
machen. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung
verjähren die Ansprüche des Kunden gegenüber uns in einem Jahr
nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der vermittelten
Leistung. |
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D)
Reisebedingungen |
| Vorbemerkung:
Bitte beachten Sie, dass diese
nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung
finden, in den wir Veranstalter der von Ihnen gebuchten Reise
im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu
insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten
Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung
einer (Pauschal-) Reise vorliegt.
1. Abschluss des
Reisevertrages
- Mit der Anmeldung bietet
der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter
Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet.
Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in der
Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder
dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der
dort benannten Form auch schriftlich, mündlich,
fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.
- Die von uns im Internet
oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden
Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote
stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.
Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des
Online-Buchungsformulars gibt der Kunde ein verbindliches
Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden
auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für
deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Eventuell von uns erklärte
Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den
Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine
Annahme des Angebotes dar.
- Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner
bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im
Internet durch eine elektronisch übermittelte
Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung.
2. Leistungen sowie
Leistungsänderungen
- Allein maßgeblich für die
vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die
Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der
Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen
einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und
lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im
Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf
ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem
Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.
- Änderungen und
Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
- Eventuelle
Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
- Wir sind verpflichtet, den
Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
- Im Falle einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer
Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber
geltend zu machen.
3. Zahlung des Preises und
Aushändigung der Reiseunterlagen
- Vor Ende der Reise dürfen
wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von
§ 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und
annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung
des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des
Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet.
Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns
eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist
und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten
Grund abgesagt werden kann.
- Dauert die Reise nicht
länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein
und übersteigt der Reispreis EUR 75,- nicht, so darf der
volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines
Sicherungsscheines verlangt werden.
- Sie erhalten rechtzeitig
vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt.
Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der
Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die
Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder
in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.
4. Preiserhöhung
- Wir behalten uns vor, den
mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren,
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
- Erhöhen sich die bei
Abschluss des Reisevertrages bestehenden
Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so
können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können
wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom
Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten
zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der
Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
- Werden die bei Abschluss
des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der
Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag
heraufgesetzt werden.
- Eine Erhöhung ist nur
zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die
zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht
vorhersehbar waren.
- Im Fall einer
nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den
Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine
Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor
dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt,
ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise
ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten.
- Der Reisende hat diese
Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung
des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden
vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
- Sie können jederzeit vor
Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen,
den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter
verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde
vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt.
Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der
Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt
nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt
vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind
gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu
berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch
unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis
zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:
a) bei Flugpauschalreisen:
- bis zum 30. Tag vor
Reiseantritt 20% je nach Veranstalter
- ab dem 29. bis 22. Tag
vor Reiseantritt 30% je nach Veranstalter
- ab dem 21. bis 15. Tag
vor Reiseantritt 40% je nach Veranstalter
- ab dem 14. bis 7. Tag
vor Reiseantritt 50% je nach Veranstalter
- ab dem 6. Tag vor
Reiseantritt 55% je nach Veranstalter
- ab Nichtantritt 75%
je nach Veranstalter
b) bei Kreuzfahrten:
- bis zum 30. Tag vor
Reiseantritt 25% je nach Veranstalter
- ab dem 29. bis 22. Tag
vor Reiseantritt 40% je nach Veranstalter
- ab dem 21. bis 15. Tag
vor Reiseantritt 60% je nach Veranstalter
- ab dem 14. vor
Reiseantritt 80% je nach Veranstalter
- ab dem 3. vor
Reiseantritt 90%-100% je nach Veranstalter
c) Ferienhäusern,
Ferienwohnungen und Appartements:
- zum 61. Tag vor
Reiseantritt 20% je nach Veranstalter
- dem 60. bis 35. Tag vor
Reiseantritt 50% je nach Veranstalter
- dem 34. Tag vor
Reiseantritt 80% je nach Veranstalter
d) bei nur Flugbuchungen:
e) bei Gruppenkreuzfahrten
- immer 50% des Kabinenpreises
- ab dem 29.Tag vor Abreise 70%
- ab eine Woche vorher und bei nicht
- immer 100% des Flugpreises
- Dem Kunden bleibt es
unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von
uns geforderte Pauschale.
- Wir empfehlen dringend den
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Auf Umbuchungen (z.B.
Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.)
besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch
gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei
Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine
Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.
- Auf Stornierungen nehmen
wir eine Bearbeitungsgebühr von 75,-€.
6. Nicht in Anspruch
genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch
genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen
vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen,
werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der
ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt,
wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder
wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung durch uns aus
Gründen im Verhalten des Reisenden
Wir können nach dem Antritt
der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen,
wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den
Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich
der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8. Rücktritt wegen
Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
- Wegen Nichterreichens der
Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn
a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die
Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor
Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden
zugegangen sein muss, benannt wurde und
b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar
hingewiesen wurde.
- Ein Reiserücktritt muss
spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim
Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des
Rücktrittsrechts unverzüglich.
- Wird die Reise wegen des
Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung
unverzüglich zurückerstattet.
9. Beschränkung der Haftung
- Die vertragliche Haftung
des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
- Für alle gegen den
Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus
deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf
die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im
Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen
bleiben von der Beschränkung unberührt.
- Der Veranstalter haftet
nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen,
Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen
Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich
und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als
Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den
Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des
Veranstalters sind.
- Der Veranstalter haftet
jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom
ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen
Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die
Unterbringung während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die
Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden
ist.
10. Mitwirkungspflichten des
Kunden
- Sie sind verpflichtet, bei
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten.
- Sie sind insbesondere
verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine
örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns
direkt zu richten.
- Wird eine Reise infolge
eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der
Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen -
kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise
infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer
Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe
unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein
besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird
der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den
Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter
nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
- Sollten Sie es schuldhaft
unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so stehen Ihnen
Ansprüche nicht zu..
- Schäden oder
Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei
Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und
Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach
Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen
14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung
spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem
Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels
Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel
Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung
oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder
der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
11. Ausschluss von Ansprüchen
und Verjährung
- Ansprüche wegen nicht
vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend
machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellverzögerungen bei Gepäck
oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer
9.5. Diese sind bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung, zu
melden.
- Die vertraglichen
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise nach §§ 651c
bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch
gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung
tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
- Ansprüche aus unerlaubter
Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
12. Pass-, Visa-, und
Gesundheitsbestimmungen
- Wir stehen dafür ein, dass
Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft
sind, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren
eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet werden.
Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Bei unseren Auskünften gehen wird davon aus, dass
keine Besonderheiten in der Person des Reisenden bzw. eines
Mitreisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit,
Staatenlosigkeit etc.) oder Umstände vorliegen, die für die
sachgerechte Auskunft bekannt sein müssen.
- Wir haften nicht für die
rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch
die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende
uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die
Verzögerung von uns zu vertreten ist.
- Der Kunde ist
verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und
Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die
Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung
dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies
gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft
nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.
- Der Reisende sollte sich
zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere
Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte
ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken
eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere
bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen
Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen
Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben
unsere gesetzlichen Informationspflichten.
13. Informationspflicht zur
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist
der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung
über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft
sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht
die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst
die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen
und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald
die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel
der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den
Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die
Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne
der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch
auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten
Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei
denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem
Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich
vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der
Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.
Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005
veröffentlichte ?gemeinschaftliche Liste unsicherer
Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/
abrufbar. |
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E)
Reisegutscheine |
- Reisegutscheine können
nur beim Reisebaron eingelöst werden. Wertgutscheine
können nur 1x pro Kunden eingelöst werden, danach gilt
automatisch die % Regelung. Auch Stammkunden die bei uns
% oder Transfer bekommen, können diese Gutscheine von
Daily Deal nicht einlösen.
- Reisegutscheine können
bestimmten Beschränkungen und/oder Begrenzungen
unterliegen, beispielsweise in Bezug auf die Benutzung
des Gutscheins für bestimmte Produktgruppen. Auch können
zeitliche und/oder mengenmäßige Beschränkungen gelten.
Solche Beschränkungen sind jeweils im
Gutschein-Begleittext angegeben, im Übrigen gelten diese
AGB vollumfänglich gegenüber dem Nutzer.
- Jeder Reisegutschein
ist für einen Nutzer nur einmal gültig. Je Buchung kann
nur ein Gutschein eingelöst werden. Ein Gutschein kann
nicht gemeinsam mit einem anderen Sonderangebot genutzt
werden.
- Der Gutschein kann
nicht bar ausbezahlt werden.(es werden für jeden
Gutschein(Rückvergütung) 2€ Verwaltungsaufwand
abgezogen.
- Ein Verstoss gegen die
Bestimmungen im Gutschein-Begleittext führt ebenso zur
Unwirksamkeit des Reisegutscheins wie ein Verstoß gegen
diese AGB. Für diesen Fall behält sich der Reisebaron das Recht vor, den zuvor ausgezahlten
Gutschein-Betrag zurückzufordern.
- Der Gutschein gilt für alle Pauschal
und Last Minute Reisen, die beim Reisebaron gebucht
werden, Pauschalreisen besteht aus minimum 2 Personen
und mindestens 7 Tagen inclusive Flug,Hotel und Transfer
bei einem Veranstalter,nicht jedoch für Charter-,
Linien- und Multi-Stopp-Flüge sowie Bahnfahrkarten,
Reiseversicherungen und sonstige Leistungen Gutscheine
mit % Angabe gelten auch für nur Hotel und Mietwagen.
Rückvergütungen gelten auch als Gutschein so das Z.B.
nicht ein Gutschein Kostenloser Transfer mit einem %
Gutschein kombinierbar ist.
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F)
Die vorgenannten Regelungen gelten für diese Website und den hier
benannten Veranstalter: |
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